TechniCarTechniCar

2482 Münchendorf, Santorastraße 2
Kr. Ing. Emil Pavlik GmbH



Reifenservice

Wir bei TechniCar bieten Ihnen ein umfangreiches Reifenservice, von der Bestellung bis zur Lagerung. Alles im Haus auch für LLKW.

 

  • Reifen Montage bis 30"
  • Wuchten: fein elektronisch vom Oldtimer bis zum LLKW
  • RDKS Service im Haus, auslesen aller Markensensoren, programmieren eines neuen Sensors für alle Marken
  • Altreifen Entsorgung
  • Reifen Reparatur
  • Einlagerung: Bei einer Einlagerung ist Wuchten und die Kontrolle der Räder automatisch inbegriffen, weiters achten wir darauf, dass die Räder sonnengeschützt und bei gleichbleibenden Temperaturen gelagert sind, um das Gummi so lang wie möglich geschmeidig zu halten

 

Bei jeder Montage werden die Ventile erneuert und die Räder gewuchtet.

Optional erhalten Sie bei uns auch geschraubte Metall Ventile

Wuchtmaschine Montiermaschine

RDKS Reifendruckkontrollsystem

Gesetzliche Anforderungen und Marktpotential
Vorschriften nach der EU-Regelung ECE-R 64

Seit dem 1. November 2014 müssen alle ab Stichtag neu zugelassenen Kfz der Typklasse M1 und N1 serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Konkret betroffen sind damit Pkw, Wohnmobile und Nfz mit einem Gesamtgewicht kleiner 3,5 t und zulässig einer Personenbeförderung bis acht Personen. Hintergrund der Verordnung ist zum einen die Verkehrssicherheit – Reifenlecks werden schnell und automatisch vom Sensor erkannt. Zum anderen senken richtig befüllte Reifen den Kraftstoffverbrauch und natürlich den CO₂-Ausstoß.

 

Welche Mindestanforderungen sind einzuhalten?
Die ECE-R 64 legt folgende Mindestanforderungen an RDK-Systeme fest:

  • Ab einem Druckverlust von 20 Prozent oder einem Reifendruck 
kleiner 1,5 Bar muss eine Warnung erfolgen.
  • Ein defekter Reifen muss innerhalb von 10 Minuten erkannt werden. 

    Sind alle vier Reifen betroffen, darf die Zeit 60 Minuten nicht überschreiten.
  • Eine fehlerhafte Systemkomponente muss innerhalb von 10 Minuten 
angezeigt werden.
  • Das RDKS muss ab einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h funktionieren.

 


WINTERREIFENPFLICHT !!!!

Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen"(Schnee, Matsch oder Eis), ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.

Vorsicht: Einfache Straßennässe beispielsweise kann beim Sinken der Temperatur zu Glatteis führen. In diesem Fall gilt die Winterreifen-Pflicht!


Sommerreifen Pflicht (Italien)

Welche Reifen sind vom Verbot betroffen?
In Italien ist es nicht zulässig, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Reifen-Geschwindigkeitsindex aufweisen, als jener, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Die eingetragene Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs (Bauartgeschwindigkeit) hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung. Der im italienischen Kfz-Schein eingetragene (die Homologierung = Typengenehmigung entsprechend) und geforderte Geschwindigkeitsindex der Reifen ist immer höher als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Eine Unterschreitung dieses Indizes ist verboten und strafbar.
Im Winter dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M + S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze "Q" (inklusive) aufgezogen werden. Im Sommer darf der laut Zulassungsbescheinigung und Typengenehmigung des Fahrzeuges geforderte Geschwindigkeitsindex laut dem letzten Rundschreiben des Transportministeriums bei M+S-Reifen nicht mehr unterschritten werden.